Überprüfungen Arbeitsmittel AMVO §8
Die Prüfung der Arbeitsmittel ist eine zentrale Säule des Arbeitnehmerschutzes. Die Mitarbeiter müssen sich darauf verlassen können, dass die Anlagen, Geräte und Hilfsmittel, mit denen sie arbeiten, überprüft und in Ordnung sind.
Die Arbeitsmittelverordnung AM-VO überträgt dem Arbeitgeber die Pflicht, Arbeitsmittel in wiederkehrenden Intervallen zu überprüfen.
Arbeitsmittel dürfen nur verwendet werden, wenn die für sie vorgesehenen Prüfungen durchgeführt wurden und keine Mängel vorhanden sind, die eine Weiterverwendung verbieten: Abnahmeprüfungen, wiederkehrende Prüfungen, Prüfungen nach außergewöhnlichen Ereignissen und Prüfungen nach Aufstellung.