Gesetzlich geforderte jährliche Überprüfungen
In Österreich ist die Prüfung von Arbeitsmitteln in der Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) geregelt.
Um einen sicheren Betrieb eines Arbeitsmittel zu gewährleisten müssen diese nach der Arbeitsmittelverordnung in regelmäßigen Abständen überprüft werden.
Arbeitsmittel dürfen nur verwendet werden, wenn die für sie vorgesehenen Prüfungen durchgeführt wurden und auch keine Mängel festgestellt wurden, die eine Weiterverwendung verbieten. Über diese Prüfungen müssen im Betrieb die entsprechenden Unterlagen (Prüfbücher, Prüfprotokoll, usw..) zur Einsicht aufliegen.
Die Prüfungen sind mindestens einmal im Kalenderjahr und längstens nach 15 Monaten von fachkundigen Personen durchzuführen.
Gesetzlich geforderte jährliche Überprüfungen
- Gefahrenermittlung und Beurteilung von Arbeitsmitteln lt. AM-VO
- Wiederkehrende Prüfungen medizinischer Geräte/Anlagen (Ärzte, Kliniken) lt. MPG;
- MPBV (Intervall zwischen 12 und 36 Monaten je nach Geräteart)
- Personen und Lastenaufzügen lt. HBV (in Kooperation mit Aufzugssachverständigen in ganz Österreich)