Überprüfung E-Anlagen
Zur Gewährleistung des sicheren Zustands sind elektrische Anlagen und Betriebsmittel Prüfungen zu unterziehen.
§ 8 ESV 2012
Elektrische Anlagen sind nach ihrer Errichtung, Instandsetzung und nach wesentlichen Änderungen oder Erweiterungen zu prüfen, ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel nach Änderung oder Instandsetzung.
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel sind regelmäßig zu überprüfen. Prüfintervalle sind festgelegt für alle elektrische Anlagen und weiters für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel (Elektrogeräte) der Schutzklasse I, sofern diese Betriebsmittel in Arbeitsstätten verwendet werden, die mit Steckdosen ausgerüstet sind, die über keinen Zusatzschutz (Fehlerstrom-Schutzschalter mit einem Nennfehlerstrom von max. 0,03 A) abgesichert sind. Dieser Fehlerschutzschalter muss ein fester Bestandteil der Anlage sein, FI-Adapter, die an die Steckdose angeschlossen werden, sind in Arbeitsstätten kein zulässiger Ersatz für den Zusatzschutz!