Überprüfung Elektrische Anlage und Blitzanlagen

blitzschutzanlagen

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel sind regelmäßig zu überprüfen. Prüfintervalle sind festgelegt für alle elektrische Anlagen und weiters für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel (Elektrogeräte) der Schutzklasse I, sofern diese Betriebsmittel in Arbeitsstätten verwendet werden, die mit Steckdosen ausgerüstet sind, die über keinen Zusatzschutz (Fehlerstrom-Schutzschalter mit einem Nennfehlerstrom von max. 0,03 A) abgesichert sind. Dieser Fehlerschutzschalter muss ein fester Bestandteil der Anlage sein, FI-Adapter, die an die Steckdose angeschlossen werden, sind in Arbeitsstätten kein zulässiger Ersatz für den Zusatzschutz!

Die Prüfung elektrischer Anlagen obliegt einer Elektrofachkraft, die nach der erfolgten Prüfung die Handlungen und Ergebnisse protokollieren muss.

Die Zeitabstände von wiederkehrenden Prüfungen betragen grundsätzlich fünf Jahre. Davon abweichend betragen die Mindestprüfintervalle

  • zehn Jahre in Bereichen, in denen die Anlagen und die Betriebsmittel nur sehr geringen Belastungen ausgesetzt sind, wie z.B. in Büros oder in Handels- oder Dienstleistungsbetrieben, in denen keine außergewöhnliche Beanspruchung gegeben ist,
  • drei Jahre in Bereichen mit Explosionsgefahr,
  • ein Jahr auf Baustellen, in Bereichen mit Explosionsgefahr und zusätzlich zumindest einer außergewöhnlichen Beanspruchung, und in Bereichen der obertägigen Förderung von mineralischen Rohstoffen,
  • sechs Monate bei Untertagebauarbeiten und im Untertagebergbau.

Prüfung von Blitzschutzanlagen

Blitzschutzanlagen sind in regelmäßigen Zeitabständen gemäß ÖVE ÖNORM EN 62305 zu überprüfen und das Ergebnis ist in Form eines Prüfbefundes zu dokumentieren.

Elektrotechnik und Blitzschutz

  • Überprüfung der elektrotechnischen Anlage
  • Überprüfung elektrotechnischer Anlage in explosionsgeschützten Bereichen
  • Überprüfung von ortveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln (wie zB Mehrfachsteckdose, Verlängerungsleitung, Handbohrmaschine, Mikrowelle, Kaffeemaschine, Staubsauger, usw.)
  • Thermographische Messungen mittels Wärmebildkamera
  • Überprüfung der Blitzschutzanlage
  • Überprüfung der Not – Sicherheitsbeleuchtung lt. AStV