GESETZLICHE ÜBERPRÜFUNGEN
… einfach, rasch und kostengünstig
Wir sind ein Ingenieurbüro für Elektrotechnik von Spezialisten in allen Bereichen der Sicherheitstechnik und Arbeitssicherheit. Seit 2001 sind wir erfolgreicher Partner zahlreicher Unternehmen in ganz Österreich und Bayern.
Wir über uns…
Als Ingenieurbüro für Elektrotechnik sowie Sicherheitstechnisches Zentrum sind wir Spezialisten in allen Bereichen der Sicherheitstechnik und Arbeitssicherheit und können – wie unser Name schon aussagt – sämtliche vom Gesetz her notwendigen technischen Überprüfungen, Betreuungen, Beratungen abdecken.
Der preiswerte, aber doch hohe Qualitätsstandard unserer Mitarbeiter und die ständige Arbeit mit immer wieder neuen Herausforderungen sind durch regelmäßige Fort- und Weiterbildungen aller Mitarbeiter gesichert.
Wir haben diesen Qualitätsgedanken zum entscheidenden Grundsatz unseres Unternehmens gemacht. Überzeugende Pauschalpreise, die Ihren Anspruch an Qualität und Leistung in Einklang bringen, und doch leistbar sind – sowie ein freundlicher Service runden unser Angebot ab.
Wir bieten unsere Leistungen mit höchster Qualität und Professionalität unter Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften an.
Durch die ständigen Gesetzesänderungen sind wir immer auf dem aktuellen Stand.
Die Sicherheit des Kunden – also „Ihre Sicherheit“ – ist unser Ziel!
Warum wir?
Für Fragen oder ein unverbindliches Angebot stehen wir Ihnen gerne jederzeit via E-Mail, Telefon oder persönlich zur Verfügung. Gerne erstellen wir Ihnen ein Angebot. Nutzen Sie einfach unser Kontaktformular.
Für Ihr Unternehmen:
- Betreuung und Beratung durch Sicherheitsfachkräfte und Arbeitsmediziner
- Evaluierung und Nachevaluierung
- Überprüfung der Betriebsanlagen *
- Abnahmeprüfungen und wiederkehrende Überprüfungen (autom. Türen /Toren, Krane, Hebezeuge, Hebebühnen, uvm.)**
- Risikoanalyse und Beurteilung von Arbeitsmitteln ***
Elektro und Blitzschutz
- Überprüfungen der Elektrotechnik inkl. Blitzschutz
- Überprüfung der Not- und Sicherheitsbeleuchtung
* lt. §82b GewO alle 5 Jahre vorgeschrieben
** lt. AM-VO jährlich
*** lt. MSV einmalig