Kleingeräte Überprüfung ÖNORM 8701
Elektrische Betriebsmittel und elektrische Anlagen sind innerhalb des ganzen Bundesgebietes so zu errichten, herzustellen, instand zu halten und zu betreiben, dass ihre Betriebssicherheit, die Sicherheit von Personen und Sachen, ferner in ihrem Gefährdungs- und Störungsbereich der sichere und ungestörte Betrieb anderer elektrischer Anlagen und Betriebsmittel sowie sonstiger Anlagen gewährleistet ist.
Daraus folgt, dass die Verpflichtung, die Sicherheit eines Gerätes bzw. Systems zu prüfen, auf dem Elektrotechnikgesetz basiert.
Normen und Vorschriften setzen auf diesem Gesetz auf, und legen grundsätzlich Vorgangsweisen bzw. Prüfmethoden fest.